Trennungs- und Umgangsberatung

nach § 27.3 SGB VIII


Eine Trennung bedeutet für Familien eine große Belastung. Die Eltern stehen vor der Herausforderung, ihren Kindern weiterhin verlässliche Eltern zu sein und sich gleichzeitig als Paar zu trennen. Konflikte, die schon während der Partnerschaft bestanden, werden häufig weitergeführt und erschweren, eine Umgangsregelung für die gemeinsamen Kinder zu vereinbaren.

Die Umgangsberatung nach §27.3 unterstützt Eltern, ihren Paarkonflikt von ihrer Elternverantwortung zu trennen und verbindliche Kommunikationswege sowie Lösungsstrategien zu arbeiten, die eine verlässliche Umgangsregelung für die Kinder ermöglichen. Zusätzlich bietet der Träger eine intensive Umgangsberatung an, in der die betroffenen Kinder einbezogen und deren Bedürfnisse direkt berücksichtigt werden. Die Umgangsberatung kann bei den jeweiligen Jugendämtern als „Hilfe zur Erziehung“ beantragt werden.

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